Allgemeine Fragen:
Welche Rechte stehen mir nach einem Verkehrsunfall zu?
Grundsätzlich hängt das davon ab, ob der Unfall fremdverschuldet oder selbst¬ver¬schul¬det war. Wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug einen unverschuldeten Unfall hatten, dann ist die gegnerische Kfz-Haft¬pflicht-ver¬si¬che¬rung zum finanziellen Ausgleich von Personenschäden, Sachschäden und Schädigungen des Vermögens verpflichtet.
Laut BGB haben Sie als Geschädigter nach einem Kfz-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind. Hierzu gehören auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sach¬verstän¬digen, sofern nicht nur ein Bagatellschaden am Auto entstanden ist (z.B. ein kleiner Kratzer in der Stoßstange). Anschließend steht es dem Geschädigten frei, ei¬nen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Wahrnehmung seiner Rechte gegenüber dem Versicherer zu beauftragen. Dies empfiehlt sich meistens auch, weil nur ein Rechts¬an-walt sicher prüfen kann, was der Gegner ersetzen muss. Außerdem hat man so die Gewissheit, dass der Versicherer des Unfallgegners nicht grundlos Zahlungen ver¬wei¬gern kann. Auch die Kosten hierfür sind vom Schädiger zu tragen. Zuletzt darf der Ge¬schä¬digte sich grundsätzlich selbst die Werkstatt aussuchen, in der er das Fahrzeug reparieren lässt und einen passenden Ersatzwagen nehmen, so lange die Reparatur dauert.