KFZ-SACHVERSTÄNDIGENBÜRO DIPO
Im Schadens­fall

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Im Schadensfall – was tun beim Unfall?


Wie verhalte ich mich nach einem Verkehrsunfall? 

Hier finden Sie nützliche Informationen und Tipps.

Gerade in der hektisch und oftmals chaotischen Ausnahmesituation eines Unfalls sollten Sie Ruhe bewahren und kontrolliert die richtigen Maßnahmen einleiten. Korrektes Verhalten am Unfallort dient nicht nur der Sicherheit, sondern auch der Sicherung Ihrer Ansprüche. Eine ordnungsgemäße Schadenabwicklung beginnt daher direkt am Unfallort. 

Egal, ob Unfallverursacher, Unfallbeteiligter oder Zeuge, Sie sind verpflichtet, unverzüglich anzuhalten und zu helfen (§ 34 StVO).

Unfallstelle sichern (Folgeunfälle vermeiden)


  • Warnblinkanlage einschalten, um auf die Unfallsituation aufmerksam zu machen.
  • Warnweste anziehen, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden.
  • Werden Sie sich der Situation bewusst, in der Sie sich befinden. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Schwere des Unfalls (Schäden, Verletzte etc.). Sind mehrere Helfer in der Nähe, teilen Sie die Aufgaben klar auf!

  • Warndreieck nach Lage und Sichtverhältnissen mit ausreichendem Abstand von der Unfallstelle aufstellen, so dass andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig reagieren können (Faustformel: Mindestabstand entsprechend der Höchstgeschwindigkeit in Metern, d.h. 100 Km/h entsprechen 100 Meter).
  • Verlassen Sie die Fahrbahn und halten Sie sich nicht unnötig im Gefahrenbereich auf. Begeben Sie sich bei einem Autobahnunfall hinter die Leitplanke.
  • Bei Dunkelheit müssen die Unfallfahrzeuge ausreichend beleuchtet sein. In solchen Fällen lassen Sie die Fahrzeugbeleuchtung einfach an, falls diese noch funktioniert.

Sie hatten einen Unfall und möchten die Schäden abschätzen lassen?

Dann kontaktieren Sie einen kompetenten Kfz-Sachverständigen.

Erste Hilfe leisten


  • Erste Hilfe rettet Leben!
  • Falls erforderlich – Stabile Seitenlage.
  • Falls erforderlich – Wiederbelebung.
  • Falls das Fahrzeug brennt oder ein Insasse wiederbelebt werden muss – Rettung aus dem Fahrzeug.
  • Versorgung von Platzwunden, Schnittwunden etc.

  • Wenn der Kreislauf aufgrund des Schocks absackt – Füße hochlegen.
  • Da Unfallopfer aufgrund der Schocksituation schnell auskühlen – Wärme spenden.

  • Dem Unfallopfer das Gefühl geben, nicht allein zu sein – Psychische Betreuung.

Falls erforderlich – Rettungsdienste 112 verständigen (Feuerwehr, Krankenwagen)


  • Bei verletzten Personen

  • Bei eingeklemmten Personen

  • Bei der Bergung von Unfallfahrzeugen

  • Evtl. vorhandene Fahrzeugdokumentation

  • Bei ausgelaufenen Flüssigkeiten (Öl, Treibstoff etc.)

  • An die W-Fragen halten: Was, Wann, Wo, Wer und Wie?

  • Rückfragen Ihres Gesprächspartners abwarten  

Falls erforderlich – Polizei 110 verständigen


  • Bei Unfällen mit Personenschäden, d.h. Toten oder Verletzten

  • Bei eingeklemmten Personen

  • Bei Unfällen mit höherem Sachschaden

  • Bei Verdacht einer Straftat (Alkohol, Drogen etc.)

  • Bei unklarer Sachlage (Schuldfrage)

  • Bei der Beteiligung von im Ausland lebender Personen

  • An die W-Fragen halten: Was, Wann, Wo, Wer und Wie?

  • Rückfragen Ihres Gesprächspartners abwarten

Eine polizeiliche Unfallaufnahme ist nicht immer erforderlich! Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie ohne Weiteres selbst regeln (Beweissicherung durchführen).

Beweissicherung durchführen (Fotos, Skizzen, Notizen)


  • Verändern Sie Unfallspuren, Fahrzeuge etc. möglichst erst, wenn Beweise gesichert sind (warten Sie, bis die Polizei eintrifft oder führen Sie eine eigene Beweissicherung durch).

  • Blockieren Sie jedoch nicht wegen einer Bagatelle den Verkehrsfluss.

  • Fotografieren Sie die beschädigten Fahrzeuge (Gesamtaufnahmen und Detailfotos).

  • Falls Sie keine Kamera zur Hand haben, skizzieren Sie die Stellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge, den Straßenverlauf und die Beschilderung.

  • Dokumentieren Sie Unfallspuren auf der Fahrbahn.
  • Kreidemarkierungen sind für eine Beweissicherung von Vorteil (Fahrzeugstellungen, Radstellungen, sonstige Spuren).
  • Machen Sie sich zu folgenden Punkten Notizen: Fahrbahnschäden und Fahrbahnbeschaffenheit (eben, wellig, ansteigend, abfallend, nass, trocken, vereist).

  • Notieren Sie auch Sicht- und Witterungsverhältnisse (Sonne, Wind, Regen, Dunst, Nebel, Schnee, Dämmerung, Beleuchtung der Fahrzeuge), Verkehrsführung (übersichtliche oder unübersichtliche Straßenführung, Beschilderung, Signalgebung, Fahrbahnmarkierungen).

Unfallbericht und Zeugen


  • Wichtig: Sehen Sie sich nach Zeugen um, vermerken Sie Namen, Adressen und Telefonnummern. Es schadet auch nichts die Kennzeichen der Fahrzeuge in der direkten Unfallumgebung aufzunehmen (ggf. Fotos anfertigen). Zeugen können im Streitfall oftmals entscheidende Impulse bei der Schuldklärung geben!
  • Erstellen Sie mit den am Unfall beteiligten Personen einen Unfallbericht, der von allen Beteiligten unterschrieben wird. Ein unterschriebener Unfallbericht ist kein Schuldanerkenntnis! Sollten Sie keinen Unfallbericht zur Hand haben, so erfassen Sie mindestens folgende Daten: Unfallzeit, Unfallort, Unfallhergang, Skizze, Fahrer, Halter, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, Versicherungsdaten, ggf. Polizeibeamte und Dienststelle.

Sie hatten einen Unfall und möchten die Schäden abschätzen lassen?

Dann kontaktieren Sie einen kompetenten Kfz-Sachverständigen.

Was sollten Sie sonst noch beachten


  • Bleiben Sie ruhig, entspannt und sachlich.

  • Lassen Sie sich vom Unfallgegner nicht einschüchtern oder verunsichern.

  • Entfernen Sie sich nicht unerlaubt vom Unfallort.

  • Aussagen gegenüber Polizeibeamten: Halten Sie sich direkt nach einem Unfallereignis mit Aussagen zurück – verweisen Sie darauf, dass Sie Angaben zum Unfallhergang nachreichen. Aus Ihrem Schweigen können keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden.

  • Kontrollieren Sie das von den Polizeibeamten angefertigte Unfallprotokoll gründlich und lassen Sie Unstimmigkeiten umgehend korrigieren.

  • Notieren Sie für Rückfragen den Namen des ermittelnden Beamten und dessen Dienststelle.
  • Vorsicht vor unseriösen Unfallhelfern und unbürokratischer schneller Hilfe der Versicherung. Die vermeintliche Hilfsbereitschaft hat leider oft finanzielle Hintergründe.

  • Sie haben Zeit! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und treffen Sie keine spontanen Vereinbarungen! Unüberlegte Entscheidungen können schnell teuer werden. Informieren Sie sich in Ruhe über Ihre Rechte und Pflichten, holen Sie sich eine neutrale Einschätzung von einer Partei ein, die keine Eigeninteressen verfolgt (Sachverständige, Rechtsanwälte)
  • Behalten Sie die Schadenabwicklung stets in Ihren Händen oder schalten Sie einen Rechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen ein.
  • Bewahren Sie sämtliche Belege auf, die im Zusammenhang mit dem Unfallereignis stehen. Sie können damit später Ihre Ansprüche belegen.

Verhalten bei Bagatellschäden


Kleinere Blechschäden mit klarer Sachlage können Sie mit etwas Sachkenntnis ohne Weiteres selbst regeln, ohne hierfür die Polizei einzuschalten. Damit Sie später nicht mit leeren Händen dastehen, ist eine ordentliche und genaue Beweissicherung wichtig. Füllen Sie gemeinsam mit den Unfallbeteiligten einen Unfallbericht aus, den alle Unfallbeteiligten unterschreiben, und notieren Sie sich Namen, Adressen und Telefonnummern von Zeugen.

Aufgaben der Polizei nach Verkehrsunfällen


  • Hilfeleistung
  • Unfallaufnahme
  • Feststellung der Identitäten von Unfallbeteiligten und Zeugen (Personalien/Austausch)

  • Absperrung der Fahrbahn und Regelung des Verkehrs

  • Verständigung des Verkehrswarnfunks
  • Verständigung von Angehörigen
  • Verfolgung von Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Unfalluntersuchung
  • Ermittlung des Unfallhergangs
  • Statistik (Unfallforschung)
Kontakt

Kfz-Sachverständigenbüro DIPO

Beueler Str. 8
53229 Bonn

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